Antragsgebühr nur 150,- €!

Antragsgebühr

 

  • Für die Annahme des Antrages, die Bekanntgabe an die Gegenseite, sowie für die Feststellung des Scheiterns entsteht pro Antragsteller eine Antragsgebühr von 150,00 €. Dies beinhaltet die Bekanntgabe an einen im Inland ansässigen Antragsgegner und je zwei inländische Zustellversuche. Für jeden weiteren Antragsgegner fallen jeweils zusätzliche Kosten in Höhe von 150,00 € an.
  • Auch für jeden im Ausland ansässigen Antragsgegner entsteht eine Antragsgebühr in Höhe von 150,00 €. Die zusätzlich für die Auslandszustellung anfallenden Portokosten werden separat in Rechnung gestellt.
  • Die Kosten trägt der Antragsteller (auch wenn der Antrag widerrufen wird).
  • Die Antragsgebühr ist unabhängig vom Streitwert.
  • Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob der Antragsgegner mit der Durchführung eines Güteverfahrens einverstanden ist oder nicht.