Für die Annahme des Antrages, die Bekanntgabe an die Gegenseite, sowie für die Feststellung des Scheiterns entsteht pro Antragsteller eine Antragsgebühr von 150,00 €. Dies beinhaltet die Bekanntgabe an einen im Inland ansässigen Antragsgegner und je zwei inländische
Zustellversuche. Für jeden weiteren Antragsgegner fallen jeweils zusätzliche Kosten in Höhe von 150,00 € an.
Auch für jeden im Ausland ansässigen Antragsgegner entsteht eine Antragsgebühr in Höhe von 150,00 €. Die zusätzlich für die Auslandszustellung anfallenden Portokosten werden separat in
Rechnung gestellt.
Die Kosten trägt der Antragsteller (auch wenn der Antrag widerrufen wird).
Die Antragsgebühr ist unabhängig vom Streitwert.
Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob der Antragsgegner mit der Durchführung eines Güteverfahrens einverstanden ist oder nicht.