Alle Jahre wieder: die Verjährung droht zum Jahresende 2023! 

Infoflyer für einen schnellen Überblick


Antragsgebühr nur 150,- €!

Ansprüche aus dem Jahr 2020 verjähren mit Ablauf des 02.01.2024!


Kanzlei Dr. Hartmann

Staatlich anerkannte Gütestelle

Hemmung der Verjährung, § 204 BGB

Mit Einreichung eines Güteantrags wird die Verjährung mindestens 6 Monate gehemmt, vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) und Abs. 2 Satz 1 BGB. Die Verjährungshemmung tritt auch mit einseitigem Antrag ein. Eine Zustimmung des Antragsgegners oder ein gemeinsamer Antrag ist nicht erforderlich. 

Die Antragsgebühr beträgt pauschal 150,- Euro. Die Ausstellung einer Verfahrensbescheinigung über den gescheiterten Streitbeilegungsversuch zur Vorlage bei Gericht (Erfolglosigkeitsbescheinigung) ist in der Antragsgebühr bereits enthalten. 

 

Antragsmuster finden Sie auf unserer Homepage. 

 

Sichern Sie sich hier schnell und kostengünstig Ihre Ansprüche.

 

Die Kanzlei Dr. Hartmann wurde von der Landesjustizverwaltung Bayern durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München gem. § 22 AGGVG als Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt. Damit erfüllt die Kanzlei die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB und bietet eine außergerichtliche freiwillige Streitschlichtung (Mediation) an.